Infrastruktur als Anlage öffnet sich für Privatinvestoren 

Eine verlässliche Infrastruktur garantiert ein reibungsloses Funktionieren der Gesellschaft, sie ist unentbehrlich. Als Anlageklasse war private Infrastruktur bisher institutionellen Anlagern vorbehalten. Jetzt können auch Private in diese Anlageklasse investieren. 

Zu den Merkmalen von Infrastrukturanlagen gehören neben den meist hohen Anfangsinvestitionen und langen Laufzeiten der Investments, ein eingeschränkter Wettbewerb, hohe Eintrittsbarrieren, grosse Skaleneffekte und eine gewisse Illiquidität. Infrastruktur ist als Anlageklasse vor allem für Anlegerinnen und Anleger mit einem langen Anlagehorizont attraktiv, da sie durch den defensiven Charakter von Infrastrukturanlagen Stabilität in ein Portfolio bringen können. Private Infrastruktur als Anlageklasse zeichnete sich bisher noch durch ein weiteres Merkmal aus: Sie richtete sich nur an institutionelle Anleger. Swiss Life Asset Managers ermöglicht nun privaten und institutionellen Anlegern in ausgewählten Ländern der Europäischen Union und Norwegen sowie qualifizierten Anlegern in der Schweiz, in private Infrastruktur-Anlagen zu investieren. 

Die Basis dafür legt der von der EU eingeführte europäische langfristige Investmentfonds ELTIF. Er verschafft berechtigten Anlegern Zugang zu Private Markets oder Sachwerten wie Infrastruktur. Ziel der ELTIF-Verordnung ist es, langfristige Investitionen in die Realwirtschaft zu fördern. Dazu gehören kotierte und nicht kotierte Privatunternehmen, Infrastrukturprojekte sowie Immobilienanlagen. Mit der Lancierung von Swiss Life Funds (LUX) Privado Infrastructure S.A., SICAV-ELTIF können Privatanleger sich in einem diversifizierten, wachsenden Portfolio engagieren mit Fokus auf solide Renditen in Sektoren wie erneuerbare Energien und Versorgung, Kommunikation, Transport sowie soziale Infrastruktur. Mit geringen Mindestinvestitionen, monatlichen Zeichnungen und vierteljährlichen Rücknahmen bietet der Privado Infrastructure Fonds eine einzigartige Chance. 

Sehr grosser Investitionsbedarf für Infrastruktur 

Der anhaltende Bedarf an Investitionen in Infrastruktur ist enorm und wird auf über USD 3,7 Billionen pro Jahr geschätzt. Nebst dem fortgeschrittenen Alter der Anlagen sind dafür auch das anhaltende Bevölkerungswachstum, Urbanisierung, ein verändertes Mobilitätsverhalten sowie die Dekarbonisierung und Dezentralisierung der Energieproduktion verantwortlich. Die zunehmende Digitalisierung mit dem unaufhaltsamen Anstieg der zu übertragenden Datenmengen erfordert ausserdem bessere Netze. Der öffentliche Sektor bekundet Mühe, diese grossen Investitionen wegen der hohen Kapitalintensität, die für den Aufbau und die Erhaltung der Anlagen erforderlich ist, selbst zu tragen. Um die Lücke zu schliessen, welche die knappen Staatshaushalte hinterlassen, spielt privates Kapital eine immer wichtigere Rolle, was auch die Einführung des ELTIF zeigt.  

Essenziell für das Funktionieren des Alltags 

Infrastruktur durchdringt praktisch alle Bereiche unseres Alltages. Dazu zählen etwa Strassen, Eisenbahnlinien, Flughäfen, Stromerzeugung, Telekommunikation, Versorgungsbetriebe, Schulen und Krankenhäuser. Moderne Infrastruktur ist nachhaltig und essenziell, wenn es darum geht, Städte in Bewegung zu halten, die Häuser zu heizen, Kinder auszubilden, für die Gesundheit der Menschen zu sorgen und ländliche Gemeinden zu erschliessen. Sie trägt wesentlich zur Lebensqualität und einer erfolgreichen wirtschaftlichen Entwicklung bei.  

Swiss Life Asset Managers ist seit 2011 auf Direktanlagen in Infrastructure Equity spezialisiert und bietet ihren Kunden ein attraktives und diversifiziertes Portfolio. Das 65-köpfige Expertenteam verwaltet ein Vermögen von 10 Milliarden Euro und hat 75 Direktanlagen in alle wichtigen Infrastruktursektoren getätigt: erneuerbare Energie und Energie, Kommunikation und Transport, Versorgungsbetriebe und soziale Infrastruktur. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Website: www.privado-infrastructure.com 

 

 

 

Wir unterstützen Menschen dabei, ihr Leben finanziell selbstbestimmt zu gestalten.

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Das Produkt  

SWISS LIFE FUNDS (LUX) PRIVADO INFRASTRUCTURE S.A., SICAV-ELTIF (der «Fonds») ist eine Investmentgesellschaft mit variablem Aktienkapital (SICAV) im Sinne von Teil II des luxemburgischen Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen.

Der Fonds ist ein reguliertes Anlageinstrument und unterliegt der Aufsicht der Commission de Surveillance du Secteur Financier, der luxemburgischen Aufsichtsbehörde für den Finanzsektor («CSSF»). Der Fonds gilt als europäischer langfristiger Investmentfonds («ELTIF») gemäss Verordnung (EU) 2015/760 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2015 über europäische langfristige Investmentfonds in ihrer jeweils gültigen Fassung («ELTIF-Verordnung») und ist von der CSSF zugelassen. Der Fonds gilt als AIF im Sinne der AIFM-Richtlinie (siehe unten).

Gemäss Artikel 31 Absatz 2 der ELTIF-Verordnung und Artikel 32 der Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds («AIFM-Richtlinie») profitiert Swiss Life Asset Managers Luxembourg als Verwalter alternativer Investmentfonds des Fonds («AIFM») von einem Vermarktungspass im Rahmen der AIFM-Richtlinie, um die Fondsanteile sowohl an professionelle Anleger als auch an Kleinanleger, welche die Zulassungskriterien der ELTIF-Verordnung erfüllen, in ausgewählten Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums («EWR») zu vertreiben, beides im Sinne der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über Märkte für Finanzinstrumente.

Der AIFM kann beschliessen, die Vertriebsvereinbarungen für die Vermarktung des Fonds in bestimmten oder allen EWR-Ländern gemäss Artikel 32a der AIFM-Richtlinie zu beenden.

Im Sinne von Artikel 23 Absatz 4 der ELTIF-Verordnung werden Sie über Folgendes unterrichtet:

  • Die Anlagen des Fonds sind als illiquide einzustufen. Es ist ungewiss, wann Gewinne, wenn überhaupt, realisiert werden. Verluste aus erfolglosen Anlagen können realisiert werden, bevor Gewinne aus erfolgreichen Anlagen realisiert werden. Darüber hinaus können die Aufwendungen für den Betrieb der Anlagen des Fonds dessen Erträge übersteigen, sodass die Differenz aus den Vermögenswerten des Fonds gezahlt werden muss;      
  • Bei den Anlagen des ELTIF handelt es sich um langfristige Anlagen und die empfohlene Haltedauer beträgt acht Jahre;
  • Der Fonds wird für eine begrenzte Zeit aufgelegt und seine Laufzeit endet am 31. Dezember 2074. Die Laufzeit des Fonds kann vom Verwaltungsrat nach eigenem Ermessen um zwei (2) Mal fünf (5) Jahre verlängert werden. Die Anteilinhaber sind über eine solche Verlängerung unverzüglich zu unterrichten.
  • Der Fonds lässt die Möglichkeit von Rücknahmen während der Laufzeit des Fonds zu, vorausgesetzt dass:

    a) die Rücknahmen nicht vor dem 30. April 2026 oder früher gewährt werden, sofern die Anforderungen an die Portfoliozusammensetzung und die Diversifikation erfüllt sind;

    b) der AIFM zum Zeitpunkt der Zulassung und während der gesamten Laufzeit des Fonds der CSSF nachweisen kann, dass es eine angemessene Liquiditätsregelung und ein angemessenes Liquiditätsmanagementsystem gibt, die mit der langfristigen Anlagestrategie des Fonds vereinbar sind;

    c) die Rücknahmeregelung des Fonds die Verfahren und Bedingungen für Rücknahmen klar angibt, sicherstellt, dass die Rücknahmen auf einen Prozentsatz der Vermögenswerte des Fonds begrenzt sind, und gewährleistet, dass Anleger fair behandelt werden und Rücknahmen anteilig gewährt werden, wenn die Anzahl der Anträge auf Rücknahme den unter Buchstabe c) dieses Absatzes genannten Prozentsatz überschreiten.

Zu beachten sind auch folgende Punkte:

  • Bei Aussetzung der Ermittlung des Nettoinventarwerts wird Rücknahmeanträgen nicht stattgegeben. Aufgeschobene Rücknahmen erfolgen anteilig an alle Anleger, die am betreffenden Bewertungsstichtag Anteile zurücknehmen, und haben Vorrang vor späteren Anträgen;
  • Die Gesamtmenge der Rücknahmen ist auf 5% des Nettoinventarwerts des Fonds für einen beliebigen Zeitraum von drei Monaten und auf 15% des Nettoinventarwerts des Fonds für einen beliebigen Zeitraum von zwölf Monaten begrenzt.

Das Verfahren bei Rücknahmeanträgen, die Häufigkeit der Rücknahmen und die Abwicklung der Rücknahmen sind im Prospekt des Fonds geregelt, der auf dieser Website abrufbar ist.

  •  Ertragsausschüttungen an Anleger während der Laufzeit des Fonds erfolgen in der Regel in bar an die Anteilinhaber, wobei nicht zwischen den Anteilklassen unterschieden wird. Als Option bietet der Fonds gemäss und vorbehaltlich der in Artikel 18 Absatz 5 der ELTIF-Verordnung festgelegten Bedingungen die Möglichkeit, Ausschüttungen in Sachwerten vorzunehmen. Sämtliche Ausschüttungen haben in der Währung der Anteilklasse zu erfolgen. Unbeschadet der im Prospekt des Fonds festgelegten Beschränkungen geben Anteile von ihrer Ausgabe bis zu ihrem Ablauf Anrecht auf Ausschüttungen. Der Fonds schüttet Erträge aus Anlagen zeitnah und gemäss Artikel 22 der ELTIF-Verordnung aus, sobald diese ausschüttungsfähigen Erträge, soweit in vernünftigem Rahmen durchführbar, beim Fonds eingegangen sind. Der Zeitpunkt anderer Ausschüttungen liegt im Ermessen des Verwaltungsrats des Fonds und unterliegt gesetzlichen Ausschüttungsbeschränkungen.
  • Der Fonds darf derivative Finanzinstrumente ausschliesslich zur Absicherung der mit den anderen Anlagen des Fonds verbundenen Risiken einsetzen und nicht zu Spekulationszwecken. Der Einsatz von derivativen Finanzinstrumenten kann das Risikoprofil des Fonds beeinflussen.      
  • Da der Fonds in Infrastruktur investiert, sollten sich die Anleger der damit verbundenen Risiken und der besonderen Aspekte dieser Anlageklasse, die sich von Anlagen in traditionelle kotierte Instrumente unterscheiden, bewusst sein. Die Anlagen können Hebelwirkung, hochriskante Anlagetechniken, hochkonzentrierte Portfolios, beherrschende und nicht beherrschende Positionen und/oder illiquide Investitionen umfassen. Den Investoren wird keine Möglichkeit eingeräumt, bestimmte Vermögenswerte vor einer Investition zu bewerten. Aufgrund der spezialisierten Eigenschaft des Fonds kann eine Anlage in den Fonds für bestimmte Anleger ungeeignet sein, und in jedem Fall empfiehlt der Fonds den Anlegern, nur einen geringen Prozentsatz ihres gesamten Anlageportfolios in einen ELTIF zu investieren.
  • Die in Artikel 23 der AIFM-Richtlinie aufgeführten Angaben und die Rechtsräume gemäss Artikel 23 Absatz 4 Buchstabe i der ELTIF-Verordnung, in die der als ELTIF qualifizierte Fonds zu investieren beabsichtigt, werden am eingetragenen Sitz des AIFM kostenlos zur Verfügung gestellt.

Kein Angebot und keine Entscheidungsgrundlage

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Die vergangene Performance ist kein Indikator für die künftige Performance. Der Wert einer Anlage und der Ertrag daraus können sowohl steigen als auch sinken und Anleger erhalten unter Umständen ihr investiertes Kapital nicht zurück. Performance und Kosten können aufgrund von Währungs- und Wechselkursschwankungen steigen oder sinken. Die zukünftige Performance hängt von der persönlichen Situation des Anlegers ab und kann sich ändern.

Sofern nicht anders angegeben, lassen die Performancedaten die bei der Ausgabe und der Rücknahme von Fondsanteilen erhobenen Kommissionen und Kosten unberücksichtigt.

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